Pressespiegel

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Välinges 5G-Verriegelung verletzt CLASSENs Megaloc-Patent

Das Landgericht Düsseldorf hat die von Kronotex und Välinge vertriebene "5G-Technik" als Verletzung des CLASSEN-Megaloc-Patents angesehen und Kronotex (Urteil vom 31. Juli 2007; AZ 4b O 266/06) und Välinge (Urteil vom 18. Oktober 2007; AZ 4a O 265/06) antragsgemäß wegen Patentverletzung verurteilt.

Die für CLASSEN positiven Urteile beziehen sich auf zwei Patentverletzungsklagen, die der Laminatfußboden-Hersteller am 17.07.2006 beim LG Düsseldorf gegen die Wettbewerber Kronotex und Välinge eingereicht hat. Kronotex bedient sich als Lizenznehmer der sogenannten „5G-Technik“ von Välinge. Die „5G-Technik“ verletzt nach Ansicht der Düsseldorfer Richter das Megaloc-Patent (EP 1415056) von CLASSEN.

Das Megaloc-Patent ist zudem vom Europäischen Patentamt im Einspruchsverfahren am 20.09.07 vollumfänglich bestätigt und für rechtsbeständig erachtet worden.

Erstmals im Dezember 2003 meldete Välinge sein 5G-Produkt beim schwedischen Patentamt an; die internationale Patentanmeldung erfolgte am 2. Dezember 2004. Zu beiden Zeitpunkten war die internationale CLASSEN-Patentanmeldung für das Fold-down-System „Megaloc“ bereits seit langem veröffentlicht (27. Februar 2003).

CLASSEN sieht sich durch die Düsseldorfer Urteile und die Entscheidung des Europäischen Patentamtes in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Die drei Entscheidungen sind nicht rechtskräftig und es kann gegen sie Berufung bzw. Beschwerde eingelegt werden.

Kaisersesch, 22. Oktober 2007.

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