Pressespiegel

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CLASSEN-Megaloc-Patent durch Europäisches Patentamt uneingeschränkt bestätigt.

Am 20. September 2007 wurde das CLASSEN-Patent EP 1 415 056 - bekannt unter der Marke CLASSEN megaloc - in vollem Umfang bestätigt. Die Einsprüche der Firmen Kronotex und Välinge gegen das erteilte Patent wurden zurückgewiesen.

München. Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes in München folgte in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag, dem 20. September 2007, der Argumentation der Patentinhaberin, Akzenta Paneele und Profile GmbH, einer Tochterfirma der CLASSEN-Gruppe aus Kaisersesch.

Die von der Kronotex GmbH & Co KG, Heiligengrabe, und Välinge Innovation AB, Viken/Schweden, auf Widerruf des Classen-Patents gestellten Anträge wurden in vollem Umfang zurückgewiesen. Die Antragsteller haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzureichen.

Bei dem Patent handelt es sich um eine Verlegetechnik, bei der sich ein Fußbodenpaneel mit einem bloßen Herabsenken bereits kopfseitig verriegeln lässt. Es bedarf zur abschließenden Befestigung der Verbindung nur eines kräftigen Drucks auf die Kopfseite. Durch ein integriertes Sperrelement erfolgt eine feste Verriegelung.

Den jetzt abgewiesenen Einsprüchen vom Oktober 2006 gingen Patentklagen der Classen-Gruppe gegen die beiden Einsprechenden wegen Verletzung des europäischen Classen-Patents voraus. Die Classen-Gruppe hatte ihr Patent zur vertikalen Verriegelung am 4. Juli 2002 beim Europäischen Patentamt angemeldet. Die Erteilung des europäischen Patents erfolgte im Januar 2006.

Bereits im Juli 2007 hatte das LG Düsseldorf in dem Patentverletzungsverfahren gegen die Kronotex GmbH & Co KG aus dem nun bestätigten megaloc-Patent zu Gunsten der Classen-Gruppe unter dem Aktenzeichen 4 b O 266/06 entschieden. Kronotex hat inzwischen gegen das Urteil Berufung beim OLG Düsseldorf eingereicht.

24.09.2007

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